Rechtsfragen
Erbrecht Neu (ab 01.01.2017)
Grundsätzlich tritt das Erbrecht in der neuen Fassung ab 01.01.2017 in Geltung. Dies bedeutet, es findet Anwendung auf alle Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen. Die Neufassung des Erbrechts stellt eine grundlegende Revision der bisherigen Bestimmungen...
Ein richtiges Testament erspart viel Ärger
§552 ABGB "Befehl, wodurch ich mein Vermögen, Auch einen Theil davon zum Segen, Bald einer, bald Personen mehren Und widerruflich Thu´ vererben, Gesetzt ich fahr´ in Himmelssphären - Heißt letzten Willen mein erklären." Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen...